
Wasserstoff-Marktinformation
Wasserstoff-Kernnetz: Start der Kapazitätsreservierungen am 19.03.2026
Mit dem zweiten Marktinformationspaket schaffen die Wasserstoff‑Kernnetzbetreiber einen zentralen Meilenstein für die Planungssicherheit und den Hochlauf des Wasserstoffmarkts in Deutschland und Europa.
Ab dem Vermarktungsstart am 19. März 2026 kann Ihr Unternehmen erstmals Ein- und Ausspeisekapazitäten im Wasserstoff‑Kernnetz bis zu sieben Jahre im Voraus reservieren. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für Wasserstoff‑Projekte, Lieferbeziehungen und langfristige Investitionen geschaffen.
Der über alle Wasserstoff-Kernnetzbetreiber koordinierte Prozess basiert auf dem neu veröffentlichten Marktinformationspaket (siehe Download), welches unter anderem die Cluster-/Kapazitätsentwicklung im Zeitraum 2026-2030 sowie den konkreten Anfrage- und Reservierungsprozess beschreibt.
Entwicklung der Cluster, Angebotszonen und Kapazitäten
Das Wasserstoff-Kernnetz und das Kapazitätsangebot wachsen schrittweise über regionale Cluster hin zum Kernnetz. Innerhalb der Cluster können Marktteilnehmende frei zuordenbare feste Wasserstoffkapazitäten (FWK) an Punkten einer Angebotszone reservieren. Das Konzept der Angebotszone wurde bereits am 16.10.2025 veröffentlicht und ermöglicht ein möglichst hohes, flexibles und bedarfsgerechtes Kapazitätsangebot innerhalb der Cluster.
Die Entwicklung der Cluster und Angebotszonen im Zeitverlauf ist in den nachfolgenden Grafiken dargestellt:
Weitere Informationen zu den Clusterkarten und detaillierte Daten zu Kapazitäten und Angebotszonen finden Sie im Marktinformationspaket.
Ihr Weg zur Kapazitätsreservierung
Mit dem einheitlichen Vermarktungsstart am 19.03.2026 können Sie Ihre Reservierungsanfragen bei Ihrem zuständigen Wasserstoff-Kernnetzbetreiber stellen. Für den effizienten und diskriminierungsfreien Anfrageprozess haben die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber ein standardisiertes Anfrageformular zur Reservierung von Kapazitäten entwickelt, welches am 19.03.2026 um 13:00 Uhr hier veröffentlicht wird.
Neben den Reservierungen innerhalb eines Clusters wird auch der sogenannte Clusterübergangstransport (CÜT) reservierbar, um Transporte im deutschlandweiten Wasserstoff-Marktgebiet zu ermöglichen. Ein CÜT erfolgt immer dann, wenn zwei Cluster zusammenwachsen, jedoch strömungsmechanisch nicht engpassfrei sind. Voraussetzung für einen CÜT-Reservierungsvertrag ist unter anderem die Vorlage einer Reservierung in entsprechender Höhe im Quell- und Zielcluster.
Die Vergabe von Reservierungen erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge der Anfragen (FCFS).
Ihre nächsten Schritte zur Kapazitätsreservierung:
Reservierungsentgelt
Die OGE als Wasserstoff-Kernnetzbetreiber reserviert für Sie nach positiver Prüfung und unterschriebenen Reservierungsvertrag die Kapazität für die Dauer des Reservierungszeitraums am Netzpunkt. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, für die Dauer des Reservierungszeitraums ein Reservierungsentgelt zu zahlen. Das zu entrichtende Reservierungsentgelt wird auf das spätere Entgelt angerechnet, das nach der festen Buchung der Kapazitäten an den Wasserstoffnetzbetreiber OGE zu zahlen ist.
Die Reservierungsgebühr beträgt 1 €/kWh/h/a.
Weitere Details sind dem Mustervertrag Wasserstoff-Kapazitätsreservierung weiter unten zu entnehmen.
Downloads und Links
Alle für die Reservierung notwendigen Informationen erhalten Sie mit den folgenden Downloads und Links:
Marktinformation
Verträge
- Die Vertragsmuster für Wasserstoff-Kapazitätsreservierung, die Reservierung des clusterübergreifenden Transports sowie das Konzept zur Vergabe und Nutzung des clusterübergreifenden Transports sind auf der Seite des BDEW verfügbar.











